So 

UNSERE Lösung

Persönlich am 21.3.2019 im Bezirksamt aktuell vorgestellt...dann der ++ + ERFOLG - am 9.5.2019 - einstimmig politisch abgesegnet!

Wohin fährt der Zug...

In Hamburg wurde im Dezember 2017 eine Volksinitiative gestartet:
"Hamburgs Grün erhalten"
Die Fragestellung und alle Infos: hier....

Warum wurde dies FÜR GESCHÜTZTE FLÄCHEN VEREINBART?

Zitat: „Tauschmechanismus. Wird eine dieser Flächen für den Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur oder sonstige Bauprojekte in Anspruch genommen, muss diese verbindlich an anderer Stelle innerhalb der Hamburger Landesgrenzen ausgeglichen werden“. 

Dies bietet - nach alt hergebrachter Masche - die Möglichkeit, an jeder beliebigen Fläche Bauprojekte weiter zu realisieren. 

"Dem NABU Hamburg ist es vor allem wichtig, dass die Volksinitiative mit einer verfassungsgemäßen Fragestellung antritt, da bereits während der Vorbereitung aus Regierungskreisen deutlich gemacht wurde, die Volksinitiative auf juristischem Wege verhindern zu wollen. Wir wollen eine Diskussion über eine moderne Stadtentwicklung, die nicht gleich im Keim erstickt wird.
Die nun abgestimmte Forderung für „Hamburgs Grün erhalten“ muss sich auf den Erhalt der Fläche des Grüns beschränken, die sich in ihrem Umfang auf Planungs-Kategorien – den so genannten Milieus - aus dem Hamburger Landschaftsprogramm bezieht. Mehrere Anliegen dürfen in einer Volksinitiative seit Oktober 2016 nicht mehr miteinander verknüpft werden, nachdem das Hamburgische Verfassungsgericht ein „Koppelungsverbot“ festgelegt hat.

Daher hat sich der NABU Hamburg dafür entschieden, keine zusätzlichen qualitativen Forderungen in den Abstimmungstext zur Volksinitiative aufzunehmen. Der NABU Hamburg wird seine Ziele zum Erhalt des Naturwertes, des Grünvolumens, der Vermeidung von Überverdichtung und des Baumschutzes auf anderen Wegen weiterverfolgen. Rechtsverbindliche Formulierungen an den Senat und die Bürgerschaft wurde ebenfalls als verfassungswidrig eingestuft, da sie gegen das bundesrechtliche Abwägungsgebot verstoße."